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  • 20.04.2026 · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    BGH: Verbotene Eigenmacht durch Parkzeitüberschreitung auf privatem Parkplatz und Abschleppkosten

    Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht, so der BGH.