20.04.2026 · Fachbeitrag · Abschleppkosten
BGH: Verbotene Eigenmacht durch Parkzeitüberschreitung auf privatem Parkplatz und Abschleppkosten
| Wer ein Fahrzeug über das auf dem Parkschein ausgewiesene Parkzeitende hinaus auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz abstellt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstückseigentümer darf infolgedessen das Fahrzeug abschleppen lassen; eine Wartepflicht trifft ihn insoweit regelmäßig nicht, so der BGH. |
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