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  • 17.08.2026 · Nachricht · Abfindungsvergleich

    Das gilt zum Geltungsbereich eines Abfindungsvergleichs zugunsten Dritter

    Auch Dritte können in einen Abfindungsvergleich mit dem VR einbezogen werden. Das ergibt für diesen insbesondere Sinn, wenn sie als Gesamtschuldner für den Schaden haften. Ob sich der einbezogene Dritte auf diese Einbeziehung auch berufen kann, wenn ein Gesamtschuldnerregress ausgeschlossen erscheint, hat das OLG Thüringen entschieden.