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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Nutzungsentschädigung in einem Langzeitfall

    | Nahezu sämtliche Probleme der pauschalen (abstrakten) Nutzungsausfallentschädigung und deren Kleinhaltung sind Gegenstand des Urteils des OLG Brandenburg vom 27.2.20 (12 U 86/18, Abruf-Nr. 215658 ). Im Einzelnen: |

     

    • Nutzungswille,
    • Dauer des Ausfallzeitraums (hier: 105 Tage) und Risikoverteilung bei Reparaturverzögerung,