07.04.2017 · Nachricht aus VA · Gefährdung des Straßenverkehrs
Ein nicht vorbestrafter Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der bei einem vorsätzlich verkehrswidrigen Überholmanöver einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Verkehrsteilnehmer tödlich und drei weitere z.T. schwer verletzt werden, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu bestrafen sein, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist.
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03.04.2017 · Fachbeitrag aus VA · Trunkenheitsfahrt
Will sich der Tatrichter dem Ergebnis eines zur Blutalkoholkonzentration eingeholten Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, müssen in den Urteilsgründen die Berechnungsgrundlagen so wiedergegeben werden, dass das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Blutalkoholwert zutreffend ermittelt worden ist. Darauf hat das OLG Frankfurt a.M. hingewiesen (23.11.15, 1 Ss 386/15, Abruf-Nr. 146104 ).
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31.03.2017 · Fachbeitrag aus VA · Aktuelle Gesetzgebung
Nach einigen Kontroversen hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut heute gebilligt. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Pkw-Maut kann damit kommen.
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29.03.2017 · Fachbeitrag aus VA · Haftungsrecht
Ein Radfahrer, der eine in Form eines Rondells ausgestaltete Straßenkreuzung überquert, bei der die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt, verletzt die Vorfahrt eines von rechts in das Rondell einfahrenden Kraftfahrzeugs, wenn nicht sichergestellt ist, dass er das Rondell vor dem Kraftfahrzeug räumen kann. Wird er vom Fahrer des Kraftfahrzeugs übersehen, kann diesen ein Mitverschulden an dem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge treffen.
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22.03.2017 · Fachbeitrag aus VA · Akteneinsicht
Die Flut von Entscheidungen zur Akten bzw. zur Lebensakte und/oder zur Beiziehung bzw. Herausgabe von Messdaten reißt nicht ab. Zu den erfreulichen Entscheidungen in diesem Rechtsprechungsmarathon gehört ein Beschluss des OLG Brandenburg).
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20.03.2017 · Nachricht aus VA · Autokauf
Wenn ein (privater) Verkäufer nicht als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, muss ein (privater) Käufer von sich aus prüfen, ob der Verkäufer zum Fahrzeugverkauf berechtigt ist. Die bloße Angabe des Verkäufers, er sei ein gewerblicher Zwischenhändler und auch der Umstand, dass der Verkäufer im Besitz der Fahrzeugpapiere und der Fahrzeugschlüssel ist, erübrigt die gebotene Überprüfung durch den Käufer nicht.
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