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  • 17.05.2017 · Fachbeitrag · Mobiltelefon

    Betriebsbereite „Blitzer-App“ auf dem Smartphone

    | Erneut hat bei einem OLG die Frage eine Rolle gespielt, ob ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1b StVO vorliegt, wenn auf einem Smartphone während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug eine sog. Blitzer-App aktiviert ist, die bei der Annäherung an Verkehrsüberwachungsgeräte Alarm auslöst. Das OLG Rostock hat einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1b StVO bejaht (22.2.17, 21 Ss OWi 38/17 (Z), Abruf-Nr. 193590 ). |