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  • 17.05.2017 · Fachbeitrag · Rechtsmitteleinlegung

    Rechtsmittel per E-Mail ohne digitale Signatur

    | Hat der Angeklagte sein Rechtsmittel vor Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Strafsachen per E-Mail ohne digitale Signatur mittels eines angehängten und mit seiner eingescannten Unterschrift versehenen PDF-Dokuments eingelegt, so genügt er damit dem Schrifterfordernis des § 314 Abs. 1 StPO, wenn das PDF-Dokument bei Gericht aufforderungsgemäß und fristwahrend ausgedruckt und zu den Akten genommen wird und an der Urheberschaft des Verfassers und an dessen Willen, das Rechtsmittel einzulegen, kein Zweifel besteht. So entschied das OLG Rostock. |