21.11.2025 · Nachricht aus VA · Kfz-Haftpflichtversicherung
Verwirklicht sich die spezifische Gefahr eines Kraftfahrzeugs, wenn ein fliegender Fasan den Soziusfahrer auf einem Motorrad zu Fall bringt? Diese Frage hatte das OLG Oldenburg in zweiter Instanz zu entscheiden.
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19.11.2025 · Fachbeitrag aus VA · Rechtschutzversicherung
In einer Gesamtschau des Klauselwerks in den VRB 1994 des beklagten Rechtsschutzversicherers kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller
bei Vertragsabschluss auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge.“ Rechtsschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den ...
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17.11.2025 ·
Musterformulierungen aus VA · Zivilrecht · Unfallschadensrecht
Wie schon zuvor das AG Kulmbach hat nun auch das AG Bielefeld entschieden: Die von der HUK vorformulierte Abtretung mit der Formulierung „… etwaige (das Werkstattrisiko betreffende) Ersatzansprüche gegenüber dem Reparaturbetrieb hinsichtlich einer im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erforderlichen Überhöhung der Reparaturrechnung“, ist unwirksam.
Nach Auffassung von VA ist auch die spätere Version der von der HUK vorgelegten Vorteilsausgleichsabtretung unwirksam. Für beide ...
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17.11.2025 · Fachbeitrag aus VA · Subjektbezogener Schadenbegriff
Auch der Wiederbeschaffungswert (WBW) des verunfallten Fahrzeugs wird aus Sicht des Geschädigten in einer fremden und von ihm nicht kontrollierbaren Einflusssphäre ermittelt und festgelegt. Also stellt sich die Frage, ob auch dieser Wert dem Schutz des subjektbezogenen Schadenbegriffs unterfällt. Denn wenn der Geschädigte auf dieser Grundlage disponiert und unter Einplanung des erwarteten Betrags ein Ersatzfahrzeug kauft, ist er nicht weniger schützenswert als bei der Reparaturentscheidung ...
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17.11.2025 · Nachricht aus VA · Subjektbezogener Schadenbegriff
Regelmäßig gibt es derzeit Urteile zur Problematik des Werkstatt- oder Sachverständigenrisikos nach Abtretung und Rückabtretung. Ein durchaus origineller Ansatz kommt vom AG Stuttgart.
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17.11.2025 · Nachricht aus VA · Regress
Wie schon zuvor das AG Kulmbach hat nun auch das AG Bielefeld entschieden: Die von der HUK vorformulierte Abtretung mit der Formulierung „… etwaige (das Werkstattrisiko betreffende) Ersatzansprüche gegenüber dem Reparaturbetrieb hinsichtlich einer im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nicht erforderlichen Überhöhung der Reparaturrechnung“, ist unwirksam (AG Bielefeld 3.11.25, 400 C 185/25, Abruf-Nr. 251074 , eingesandt von RA Frank Rupprecht, Bielefeld; AG Kulmbach 19.9.25, 70 C ...
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17.11.2025 · Nachricht aus VA · Autokauf
Wenn die im Fernabsatz gekaufte Ware nicht paketversandfähig ist – bei Autos ist das ausnahmslos so –, muss der Verkäufer in die Widerrufsbelehrung eine Abschätzung („… höchstens etwa …“) der Rücksendekosten integrieren, § 357 Abs. 5 S. 1 BGB i. V. m. Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB. Was ist die Rechtsfolge, wenn diese Kosteninformation fehlt? Die Widerrufsfrist beginnt dennoch, bei einem erfolgenden Widerruf müsste der Käufer allerdings die (bei einem Kfz in der ...
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17.11.2025 · Nachricht aus VA · Fernabsatzvertrag
Hat der Rechtsanwalt beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags den Mandanten nicht über dessen Widerrufsrecht belehrt, kann er nach einem Widerruf kein Honorar für seine bis dahin geleistete Tätigkeit verlangen. Bereicherungsrechtliche Ansprüche scheiden auch aus, denn § 357a BGB enthält eine abschließende Regelung (siehe auch § 361 Abs. 1 BGB).
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17.11.2025 · Fachbeitrag aus VA · Subjektbezogener Schadenbegriff
Der Diskussion über die Frage des Schicksals des Werkstatt- oder Sachverständigenrisikos nach Abtretung und Rückabtretung kann entgehen, wer die Unwirksamkeit der ersten Abtretung erkennt. Daher sollen hier die verschiedenen Entscheidungen des BGH zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Abtretung des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten
an die Werkstatt oder den Sachverständigen beleuchtet werden. Die Überlegungen gelten identisch für das Hakenrisiko oder das Mietwagenrisiko.
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17.11.2025 · Nachricht aus VA · Fernabsatzrecht
Beim Fernabsatzvertrag muss der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Ohne Belehrung beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Verbraucher hat dann ein Jahr plus 14 Tage Zeit für den Widerruf, § 356 Abs. 3 S. 1 und 2 BGB. Unklar ist aber, ob die verlängerte Widerrufsfrist auch gilt, wenn die Widerrufsbelehrung zwar korrekt erteilt wurde, aber das ebenfalls vorgeschriebene Formular, auf dem der Verbraucher den Widerruf sehr einfach erklären kann, nicht ...
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