16.03.2020 · Fachbeitrag aus VA · Parkverstoß
Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig. Das ist das Fazit aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 3.1.20, 2 Ss OWi 963/18, Abruf-Nr. 213837 ).
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16.03.2020 · Fachbeitrag aus VA · Unfallschadensregulierung
Gerade erst hat der 22. ZS des KG mit der Rolls-Royce/Ferrari-Entscheidung vom 11.7.19 (22 U 160/17, Abruf-Nr. 210020 ) Augenmaß bewiesen, da wird der Ruf des KG durch eine Entscheidung des 25. ZS beschädigt.
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13.03.2020 · Fachbeitrag aus VA · Entziehung der Fahrerlaubnis
Der E-Scooter ist in der Rechtsprechung angekommen (vgl. dazu auch unseren Schwerpunktbeitrag in VA 20, 16 ff.). Das merkt man deutlich
daran, dass die Gerichtsentscheidungen zunehmen, die sich mit dem
E-Scooter befassen. Und die liegen derzeit vornehmlich bei der Frage, ob nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Wir haben zu der Problematik nachfolgend einige Entscheidungen zusammengestellt.
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06.03.2020 · Nachricht aus VA · Abschleppen
Eine Stichprobe unter zehn Abschleppunternehmen in Berlin ergab, dass es erhebliche Preisunterschiede bei den Anbietern für das einfache Versetzen von Autos gibt. Das ist das Ergebnis der Recherchen des rbb-Verbrauchermagazins „SUPER.MARKT“. Der preiswerteste Anbieter nahm 120 EUR, der teuerste forderte 240 EUR.
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04.03.2020 · Nachricht aus VA · FAO-Fortbildung mit dem IWW Institut
Mit den IWW-Webinaren Verkehrsrecht sammeln Sie auf einen Streich alle 15 FAO-Stunden für 2020 . Mit der Buchung von vier Live-Webinaren und zwei Online-Aufzeichnungen (mit integrierter Lernerfolgskontrolle) erfüllen Sie Ihre gesamte Fortbildungspflicht. Alle Kurzentschlossenen, die sich jetzt für das erste Webinar am 24.03.2020 anmelden, haben damit Ihre FAO-Fortbildung für 2020 bequem in der Tasche. Dies sind unsere aktuellen Webinar-Aufzeichnungen.
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02.03.2020 · Nachricht aus VA · Unerlaubtes Entferne vom Unfallort
Wir haben in VA 20, 29 über einen Beschluss des LG Nürnberg-Fürth
berichtet (5.12.19, 5 Qs 73/19). Danach zieht das LG die Grenze, die für die Regelentziehung der Fahrerlaubnis in den Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) von Bedeutung ist, bei 2.500 EUR.
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