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  • 14.05.2021 · Nachricht · Geldbuße

    Bei besonderen Umständen kann die Regelgeldbuße erhöht werden

    | Das OLG Koblenz hat jetzt entschieden: Fährt der Betroffene an mehrfach hintereinander aufgestellten, die Höchstgeschwindigkeit beschränkenden Verkehrszeichen vorbei, ohne seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, so handelt er – wenn nicht gar vorsätzlich – mit gegenüber dem Regelfall gesteigerter Fahrlässigkeit. Das kann geahndet werden, indem die Regelgeldbuße erhöht wird. |