17.10.2016 · Fachbeitrag · Verwerfungsurteil
Keine weitere Entbindung bei bloßer Terminsverlegung
Wird der Betroffene antragsgemäß von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung nach § 73 Abs. OWiG entbunden, wirkt dies fort, wenn der Hauptverhandlungstermin lediglich verlegt wird. Ein bereits gestellter Entbindungsantrag muss also nicht wiederholt und neu beschieden werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat