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  • 16.02.2017 · Fachbeitrag · Verwerfungsurteil

    Entbindung von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

    | Die Entscheidung über einen nach § 73 OWiG gestellten Entbindungsantrag steht nicht im Ermessen des Gerichts. Zu dieser „Binsenweisheit“ hat noch einmal das KG Stellung genommen (3.1.17, 3 Ws (B) 692/16, Abruf-Nr. 191570 ). |