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  • · Nachricht · Verkehrszeichen

    Busspur: Malen reicht nicht ‒ Zeichen 245 ist erforderlich

    | Ein Bussonderfahrstreifen entsteht nicht bereits durch die Fahrbahnbeschriftung „Bus“. Es muss nach einer Entscheidung des KG zwingend das Zeichen 245 aufgestellt werden (24.1.19, 3 Ws (B) 16/19, Abruf-Nr. 209569 ). |

     

    Die zu der Frage bisher vorliegende obergerichtliche Rechtsprechung geht ebenfalls davon aus, dass ein Bussonderfahrstreifen nicht bereits durch die Fahrbahnbeschriftung „Bus“ entsteht. Die Spur kann nur wirksam durch das Zeichen 245 ausgewiesen werden (vgl. BayObLG VRS 59, 236; OLG Düsseldorf NZV 98, 41; VRS 68, 70).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2019 | Seite 163 | ID 45992080