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  • 17.10.2018 · Fachbeitrag · Verkehrszeichen

    Bedeutung des Zusatzzeichens „Lieferverkehr frei“

    | Das OLG Bamberg hat zur Bedeutung des Zusatzzeichens „Lieferverkehr frei” in der StVO Stellung genommen (9.7.18, 3 OLG 130 Ss 58/18, Abruf-Nr. 203004 ). Der Beschluss erging allerdings nicht in einem Bußgeldverfahren, sondern in einem Strafverfahren. Darin wurde einem Taxifahrer eine Nötigung (§ 240 StGB) vorgeworfen, weil er sich die Fahrt in eine Fußgängerzone erzwingen wollte. |