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  • · Nachricht · Unerlaubtes Entferne vom Unfallort

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Fremdschaden bei 2.500 EUR

    | Wir haben in VA 20, 29 über einen Beschluss des LG Nürnberg-Fürth berichtet (5.12.19, 5 Qs 73/19). Danach zieht das LG die Grenze, die für die Regelentziehung der Fahrerlaubnis in den Fällen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) von Bedeutung ist, bei 2.500 EUR. |

     

    Das LG bekräftigt diese Entscheidung erneut im Beschluss vom 15.1.20 (5 Qs 4/20, Abruf-Nr. 213830). Zu abweichender Rechtsprechung, die die Grenze erheblich unter den angenommenen 2.500 EUR zieht, siehe die Hinweise in VA 20, 29 und in VA 20, 66.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2020 | Seite 68 | ID 46337189