16.11.2018 · Nachricht · Überholen
Langsamfahren führt nicht immer zu einer unklaren Verkehrslage
Das OLG Hamm hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob Langsamfahren zu einer unklaren Verkehrslage führt und deshalb beim Überholen ein Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO vorliegt (14.6.18, 4 RBs 174/18, Abruf-Nr. 204440 ).
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