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  • 06.05.2015 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt

    Widerlegte Höhe des Nachtrunks widerlegt Nachtrunk als solches nicht

    Die Widerlegung einer konkreten Nachtrunkangabe durch einen Sachverständigen rechtfertigt ohne weitere Feststellungen nicht die Feststellung, dass überhaupt kein Nachtrunk vorgelegen hat (OLG Koblenz 20.3.15, 1 OLG 3 Ss 179/14, Abruf-Nr. 144417 ).