06.05.2015 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt
Widerlegte Höhe des Nachtrunks widerlegt Nachtrunk als solches nicht
Die Widerlegung einer konkreten Nachtrunkangabe durch einen Sachverständigen rechtfertigt ohne weitere Feststellungen nicht die Feststellung, dass überhaupt kein Nachtrunk vorgelegen hat (OLG Koblenz 20.3.15, 1 OLG 3 Ss 179/14, Abruf-Nr. 144417 ).
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