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  • · Nachricht · Trunkenheitsfahrt

    Nicht eingehaltene Kontrollzeit macht Messung unverwertbar

    | Wird vor einer Atemalkoholmessung die sog. Kontrollzeit von zehn Minuten nicht eingehalten, führt das zur Unverwertbarkeit der Messung. Das gilt zumindest in den Fällen, in denen der Grenzwert gerade erreicht oder nur ganz geringfügig überschritten worden ist. So entschied es das OLG Dresden (28.4.21, 22 Ss 672/20 (B), Abruf-Nr. 222599 ). |

     

    Die Auffassung des OLG Dresden entspricht der Auffassung einiger anderer OLG in der Frage (vgl. u. a. OLG Hamm VA 10, 50; OLG Karlsruhe VA 04, 120; 16, 28; OLG Saarbrücken zfs 13, 531).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2021 | Seite 144 | ID 47430161