· Nachricht · Trunkenheitsfahrt
Nachtrunk, Fahrlässigkeit und Straßenverkehrsgefährdung
Das LG Ravensburg hat in einem Urteil, durch das der Angeklagte wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) verurteilt worden ist, mehrere Fragen angesprochen, die in der Praxis des Verkehrsstrafrechts immer wieder eine erhebliche Rolle spielen.
Es führt in seinem umfassend begründeten Urteil aus (LG Ravensburg 4.2.26, 5 NBs 35 Js 3283/25, Abruf-Nr. 252830):
- 1. Eine Rückrechnung unter Berücksichtigung eines Nachtrunks zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration im Tatzeitpunkt ist bei einer Trunkenheitsfahrt nur erforderlich, wenn der geltend gemachte Nachtrunk glaubhaft und nicht widerlegt ist.
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