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  • 16.09.2020 · Nachricht · Richterliche Beweiswürdigung

    Wahrnehmung von Verkehrszeichen

    | Ob der Betroffene eines oder mehrere Verkehrszeichen infolge Unachtsamkeit übersehen hat, ist Gegenstand freier richterlicher Beweiswürdigung. Dies ist durch das Rechtsbeschwerdegericht in aller Regel auch dann hinzunehmen, wenn die Verkehrszeichen gut sichtbar waren, so das KG (31.7.20, 3 Ws (B) 174/20, Abruf-Nr. 217536 ). |