16.09.2020 · Fachbeitrag · Rechtsfolgen der Tat
Positives Tatnachverhalten kann auf die Geldbuße Einfluss haben
Positives Nachtatverhalten kann sich auch lohnen, wenn dem Betroffenen wegen eines Verkehrsverstoßes „nur“ eine Geldbuße droht. Das ist das Fazit aus einem Beschluss des AG Eilenburg (22.6.20, 8 OWi 950 Js 61954/19, Abruf-Nr. 217103 ). Der Betroffene musste wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung an sich mit einer Geldbuße von 80 EUR rechnen. Festgesetzt hat das AG dann aber nur eine Geldbuße von 55 EUR.
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