· Nachricht · Prozessrecht
Worauf bei einer Geldstrafe zu achten ist …
In Verkehrsstrafverfahren wird häufig eine Geldstrafe verhängt. Ein Beschluss des OLG Brandenburg zeigt, worauf bei der Bemessung der Tagessatzhöhe zu achten ist.
1. Unterhaltspflicht für sieben Kinder und eine Frau
Das LG hatte in dem Verfahren festgestellt, dass der Angeklagte verheiratet ist und sieben in seinem Haushalt lebende Kinder hat, denen er ebenso wie seiner Ehefrau unterhaltsverpflichtet ist. Er arbeite seit Kurzem bei einem Unternehmen und erziele dort ein Nettoeinkommen in Höhe von ca. 2.300 EUR monatlich. Das LG hat zur Bemessung der Höhe der Tagessätze ausgeführt, dass „die Kammer die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der Ehefrau und den sieben Kindern bei der Bemessung des dem Angeklagten verbleibenden Einkommens zugunsten des Angeklagten angemessen berücksichtigt“ habe und „das dem Angeklagten selbst zur Verfügung stehende Einkommen nach diesen Abzügen auf 450 EUR“ schätze. Ein niedrigeres Einkommen könne mit Blick auf die geltenden Bürgergeldsätze sicher ausgeschlossen werden. Auf der Grundlage hat es einen Tagessatz auf 15 EUR geschätzt.
2. Bei Bemessung der Tagessatzhöhe blieb einiges unberücksichtigt
Das hat das OLG beanstandet (22.4.26, 2 ORs 11/26, Abruf-Nr. 254555):
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