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  • 15.02.2019 · Nachricht · Prozessrecht

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags

    | Nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG kann ein Beweisantrag über die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 und 4 StPO hinaus auch abgelehnt werden, wenn die Beweiserhebung nach Auffassung des AG nicht erforderlich ist, um die Wahrheit zu erforschen. Dieser Ablehnungsgrund wird in der Praxis häufig herangezogen. Das KG hat zu den Voraussetzungen Stellung genommen (22.11.18, 3 Ws (B) 282/18, Abruf-Nr. 206779 ). |