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  • 17.06.2026 · Nachricht · Prozessrecht

    Vertretervollmacht im Bußgeldverfahren

    Die entsprechend der Rechtsprechung des BGH (24.1.23, 3 StR 386/21, Abruf-Nr. 234283 , BGHSt 67, 250) zu § 329 StPO geltenden inhaltlichen Anforderungen an eine Vertretungsvollmacht müssen auch im Rahmen von § 73 OWiG beachtet werden. § 137 StPO ist keine Vorschrift, die die Vertretungsvollmacht beschränken könnte.