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Urteilsgründe beim Parkrempler
Das OLG Dresden hat auf die erhöhten Anforderungen bei einer Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung (§ 31c StGB) in Form eines „Parkremplers“ hingewiesen
Danach bestehen bei alltäglichen Unfällen wie einem „Parkrempler“ bei einer Verurteilung wegen einer Straßenverkehrsgefährdung erhöhte Feststellungsanforderungen hinsichtlich der Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefahr (OLG Dresden 2.12.25, E 1 ORs 27 SRs 636/25 unter Hinweis auf BGH 19.12.19, 4 StR 560/19). Auch seien im Hinblick auf den nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB erforderlichen Kausalzusammenhang nähere Feststellungen zum Unfallhergang erforderlich. Das Urteil müsse insbesondere Details zur Fahrweise des Angeklagten während eines (Aus)Parkvorgangs und den räumlichen Verhältnissen, wie z B. den Abständen der Fahrzeuge zueinander, enthalten.