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  • 16.02.2022 · Nachricht · Prozessrecht

    Urteilsgründe bei einer Geldbuße über der Geringfügigkeitsgrenze

    Grundsätzlich muss der Amtsrichter die Bemessung der Geldbuße nicht besonders begründen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Geldbuße über der sog. Geringfügigkeitsgrenze des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 OWiG liegt. Diese wird bei 250 EUR gezogen.