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  • 16.02.2022 · Nachricht · Prozessrecht

    Urteilsgründe bei einer Geldbuße über der Geringfügigkeitsgrenze

    | Grundsätzlich muss der Amtsrichter die Bemessung der Geldbuße nicht besonders begründen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Geldbuße über der sog. Geringfügigkeitsgrenze des § 17 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 OWiG liegt. Diese wird bei 250 EUR gezogen. |