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  • 17.10.2019 · Nachricht · Prozessrecht

    Urteilsabsetzungsfrist gilt auch bei Arbeitsüberlastung

    | Eine generelle Arbeitsüberlastung entschuldigt es nicht, die Urteilsabsetzungsfrist zu versäumen. Hierauf wies das OLG Rostock hin (23.8.19, 21 Ss OWi 210/19 (B), Abruf-Nr. 211461 ). |