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  • 17.11.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Tragen einer Atemschutzmaske in der Hauptverhandlung

    In der gerichtlichen Praxis spielen zunehmend auch Fragen zum Tragen einer Atemschutzmaske in der Hauptverhandlung eine Rolle. Das BayObLG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem das AG den Betroffenen nach § 177 GVG aus der Hauptverhandlung entfernt hat, nachdem dieser trotz mehrfacher Aufforderung des Richters keine Atemschutzmaske in der Hauptverhandlung getragen hat. Den Einspruch des Betroffenen nach § 74 Abs. 2 OWiG hatte das AG anschließend verworfen.