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  • 11.12.2018 · Nachricht · Prozessrecht

    Terminsverlegung bei Erkrankung im Verwaltungsprozess

    Auch im Verwaltungsprozess kommt eine Terminsverlegung bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten in Betracht. Darauf hat vor kurzem noch einmal der BayVGH hingewiesen (18.6.18, 11 ZB 17.1696, Abruf-Nr. 204435 ).