11.12.2018 · Nachricht · Prozessrecht
Terminsverlegung bei Erkrankung im Verwaltungsprozess
Auch im Verwaltungsprozess kommt eine Terminsverlegung bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten in Betracht. Darauf hat vor kurzem noch einmal der BayVGH hingewiesen (18.6.18, 11 ZB 17.1696, Abruf-Nr. 204435 ).
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