15.11.2019 · Nachricht · Prozessrecht
Telefonische Zeugenvernehmung ist unzulässig
Es ist auch im Bußgeldverfahren unzulässig, einen Zeugen telefonisch zu vernehmen. Das ist das Fazit aus einem Beschluss des OLG Brandenburg (20.6.19, [2 B]) 53 Ss-OWi 252/19 [111/19], Abruf-Nr. 211886 ).
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