29.04.2026 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Terminsbestimmung des Vorsitzenden
Nach Auffassung des OLG Schleswig unterliegt die Terminsbestimmung des Vorsitzenden gemäß § 305 S. 1 StPO nicht der Beschwerde. Eine Beschwerde sei auch nicht ausnahmsweise statthaft, weil dem Angeklagten hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
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