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  • 10.12.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    So ist ein Beschluss im Beschlussverfahren zu prüfen

    | In der Praxis wird häufig auf das Beschlussverfahren nach § 72 OWiG „ausgewichen“, so z. B. wenn Terminschwierigkeiten bestehen oder der Betroffene von weiter her zur Hauptverhandlung anreisen muss. Liegt der den Betroffenen verurteilende Beschluss des Amtsgerichts vor, muss der Verteidiger prüfen, ob das amtsgerichtliche Verfahren den gesetzlichen Anforderungen entspricht. |