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  • 16.11.2020 · Nachricht · Prozessrecht

    Sachverständigengutachten und Urteilsgründe

    Will sich das Gericht dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, so müssen in den Urteilsgründen wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden.