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  • 16.11.2020 · Nachricht · Prozessrecht

    Sachverständigengutachten und Urteilsgründe

    | Will sich das Gericht dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen, so müssen in den Urteilsgründen wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden. |