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  • 17.05.2023 · Nachricht · Prozessrecht

    Rechtsbeschwerde nach Abwesenheitsverfahren

    | Im Abwesenheitsverfahren nach § 74 Abs. 1 OWiG dürfen grundsätzlich nur die dem Betroffenen bekannten Beweismittel verwendet werden. Dies bekräftigt noch einmal das OLG Köln. |