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  • 15.07.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfungsurteil (§ 74 Abs. 2 OWiG)

    | Wird mit der Rechtsbeschwerde geltend gemacht, dass sich ein gemäß § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil nicht dazu verhält, ob die Verhinderung des Verteidigers das Fernbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung entschuldigt, genügt die Verfahrensrüge nur dann den Anforderungen des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO, wenn auch vorgetragen wird, dass die Verhinderung des Verteidigers für das Ausbleiben des Betroffenen ursächlich war. |