19.08.2020 · Nachricht · Prozessrecht
Großzügiger Maßstab bei der Unterzeichnung eines Urteils
Bei der Unterzeichnung eines Urteils ist ein großzügiger Maßstab an die Anforderungen an die Unterschrift des Richters anzulegen. Das hat jetzt das OLG Brandenburg entschieden (27.12.19, (1 B) 53 Ss-OWi 675/19 (398/19), Abruf-Nr. 215006 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat