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  • 19.08.2020 · Nachricht · Prozessrecht

    Großzügiger Maßstab bei der Unterzeichnung eines Urteils

    Bei der Unterzeichnung eines Urteils ist ein großzügiger Maßstab an die Anforderungen an die Unterschrift des Richters anzulegen. Das hat jetzt das OLG Brandenburg entschieden (27.12.19, (1 B) 53 Ss-OWi 675/19 (398/19), Abruf-Nr. 215006 ).