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  • 14.02.2022 · Nachricht · Prozessrecht

    Genügende Entschuldigung für das Ausbleiben des Betroffenen

    | Immer wieder müssen sich die OLG mit Verwerfungsurteilen nach § 74 Abs. 2 OWiG befassen. Denn die AG verwerfen einen Einspruch schnell, wenn der nicht von seiner Erscheinenspflicht entbundene Betroffene in der Hauptverhandlung nicht erscheint. |