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  • 10.12.2021 · Nachricht · Prozessrecht

    Dolmetscher muss auch für gestellten Zeugen hinzugezogen werden

    | Nach § 185 Abs. 1 S. 1 GVG, der auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren gilt (vgl. OLG Celle NStZ 15, 720), ist zur Hauptverhandlung ein Dolmetscher hinzuzuziehen, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Beteiligt in diesem Sinn sind auch Zeugen. |