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  • 18.08.2022 · Nachricht · Prozessrecht

    Beschränkung des Einspruchs auch noch nach rechtlichem Hinweis?

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Frage umstritten, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch noch auf die Rechtsfolge beschränkt werden kann (§ 67 Abs. 2 OWiG), wenn in einem Verfahren über eine nach dem Bußgeldbescheid fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit das AG bereits den rechtlichen Hinweis erteilt hat (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO), dass eine Vorsatzverurteilung in Betracht kommt. Das OLG Oldenburg hat diese Frage in der Vergangenheit bejaht (vgl. VA 16, 155), das OLG Frankfurt a. M. hat sie hingegen verneint (NStZ-RR 16, 152).