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  • 17.02.2026 · Nachricht · Prozessrecht

    Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

    | Die Anwesenheit des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung ist regelmäßig i. S. v. § 329 Abs. 2 S. 1 StPO erforderlich, wenn über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung zu entscheiden ist. |