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  • · Nachricht · Prozessrecht

    „Alleinrennen“: Darlegungsanforderungen an die Urteilsgründe

    Die verbotswidrigen Rennen nach § 315d StGB, insbesondere die sog. Alleinrennen, beschäftigen die Rechtsprechung der Obergerichte immer wieder. Hinzuweisen ist dazu auf ein Urteil des KG, das zu den Anforderungen an die Urteilsgründe Stellung genommen hat. 

    Das KG stellt folgende Anforderungen (KG 15.10.25, 3 ORs 37/25, Abruf-Nr. 252016):

     

    • Stützt das Gericht das Merkmal der nicht angepassten Geschwindigkeit allein auf eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss es die für den tatrelevanten Streckenabschnitt geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit und die vom Täter gefahrene Geschwindigkeit mitteilen. Anders als beim ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es dabei nicht zwingend auf die exakt gefahrene Geschwindigkeit an.