16.06.2017 · Fachbeitrag · Pflichtverteidiger
Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verkehrsstrafsachen
In Verkehrsstrafsachen ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach den §§ 140 ff. StPO eher selten. In der Diskussion kann jetzt ein Beschluss des LG Braunschweig helfen (19.4.17, 3 Qs 37/17, Abruf-Nr. 193580 193580 ).
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