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  • 03.05.2024 · Nachricht · Parkverstoß

    Vor dem Abschleppen muss nicht angerufen werden

    Vor dem Abschleppen eines verbotswidrig mit Verkehrsbehinderung abgestellten Fahrzeuges ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit einem Verantwortlichen auch dann nicht erforderlich, wenn auf dem Fahrzeug eine gewerbliche Mobil- und eine Festnetznummer angebracht sind, die nicht auf den konkreten Aufenthaltsort des Verantwortlichen hindeuten.