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  • 16.12.2013 · Fachbeitrag · Parkverstoß

    Missbräuchliche Benutzung eines Behindertenparkausweises

    | Wer einen Behindertenparkausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, durch bloße Auslage im Fahrzeug unberechtigt verwendet, macht sich nicht wegen Missbrauchs von Ausweispapieren nach § 281 StGB schuldig (OLG Stuttgart 27.8.13, 2 Ss 349/13, Abruf-Nr. 133715 ). |