16.03.2020 · Fachbeitrag · Parkverstoß
Keine Knöllchen von privaten Dienstleistern
Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig. Das ist das Fazit aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 3.1.20, 2 Ss OWi 963/18, Abruf-Nr. 213837 ).
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