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  • 08.06.2018 · Nachricht · Mobiltelefon im Straßenverkehr

    Telefonieren mit einem „eingeklemmten“ Mobiltelefon

    | Das AG Coesfeld hat die Frage bejaht, ob es sich um einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO handelt, wenn ein Mobiltelefon mit der linken Schulter ans linke Ohr gepresst und telefoniert wird (6.2.18, 3b OWI-89 Js 2030/17-306/17, Abruf-Nr. 201388 ). |