16.01.2015 · Fachbeitrag · Mobiltelefon
Bloße Ortsveränderung ist kein Benutzen
Vom möglichen Wortsinn des Terminus „Benutzen“ ist die bloße Ortsveränderung eines Mobiltelefons nicht mehr gedeckt, weil eine solche Handlung keinen Bezug zur Funktionalität des Geräts aufweist (OLG Köln 7.11.14, 1 RBs 284/14, Abruf-Nr. 143610 ).
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