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  • 15.06.2018 · Nachricht · Kostenrecht

    Ersatz von Sachverständigenkosten nach Verfahrenseinstellung

    | Erreicht der Verteidiger durch ein von ihm eingeholtes SV-Gutachten die Einstellung des Bußgeldverfahrens, weil die dem Verfahren zugrunde gelegte Messung nach den Ausführungen des SV unverwertbar ist, hat er nicht selten anschließend Schwierigkeiten, im Rahmen der Kostenfestsetzung auch die Festsetzung der Sachverständigenkosten gegen die Staatskasse zu erreichen. Meist wird entgegengehalten, dass es nicht erforderlich gewesen sei, ein Sachverständigengutachten einzuholen. So auch im Fall des AG Eisleben (25.4.18, 12 OWi 284/16, Abruf-Nr. 201389 ). |