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  • 21.02.2022 · Nachricht · Kennzeichenmissbrauch

    Gebrauchmachen eines falschen Kennzeichens

    | Das BayObLG hat zu § 22 StVG, also zum Kennzeichenmissbrauch in der Form des „Gebrauchmachens“ Stellung genommen. Der Angeklagte hatte einen Kraftfahrzeuganhänger, an dessen Heckseite ein nicht für dieses Fahrzeug zugeteiltes Kennzeichen angebracht war, im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand abgestellt. |