17.06.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsmessung
VerfGH Saarland: Nachprüfbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen
Der VerfGH Saarland hat am 9.5.19 über die Nachprüfbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen verhandelt (Lv 7/17, Abruf-Nr. 209138 ). Als Ergebnis der Verhandlung scheint sich abzuzeichnen, dass der VerfGH Saarland von den Herstellern und Verwendern von Messgeräten – auf dem Prüfstand stand ein Laserscanner TraffiStar S 350 der Firma Jenoptik – verlangen wird, dass die Betroffenen die Messungen nachträglich überprüfen können müssen. Das ist derzeit aber nicht bei allen Messgeräten möglich, da die meisten die Messdaten nicht abspeichern.
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