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  • 17.06.2022 · Nachricht · Geschwindigkeitsmessung

    Prüfpflicht des Tatrichters beim standardisierten Messverfahren

    Die Grundsätze des standardisierten Messverfahrens entheben den Tatrichter nicht davon, Einlassungen zur Kenntnis zu nehmen oder, soweit diese nicht von vornherein als pauschale Behauptungen unzureichend sind, in Erwägung zu ziehen.