17.06.2022 · Nachricht · Geschwindigkeitsmessung
Prüfpflicht des Tatrichters beim standardisierten Messverfahren
Die Grundsätze des standardisierten Messverfahrens entheben den Tatrichter nicht davon, Einlassungen zur Kenntnis zu nehmen oder, soweit diese nicht von vornherein als pauschale Behauptungen unzureichend sind, in Erwägung zu ziehen.
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